Benutzerordnung

Benutzerordnung

vom 19.11.2015

Zur Sicherung von gleichbleibend guten Nutzungsbedingungen für eine lange Zeit ist es unbedingt nötig, dass einige Grundregeln für die Nutzung der Computer, insbesondere in den Computerpools, und anderer IT-Einrichtungen beachtet werden. Mit der Benutzung der Computer und anderer IT (informationstechnischer)-Einrichtungen erkennen Sie auch diese Benutzerordnung an.


§ 1 Benutzung der IT-Einrichtungen

(1) IT-Einrichtungen sind alle elektronischen Systeme, die Daten bzw. Informationen verarbeiten, speichern oder ausgeben bzw. der Kommunikation dienen. Dies sind beispielsweise Computer, Server-, Storage- oder Backup-Systeme, aber auch Telefone oder das Campusnetzwerk. Mit der Nutzung dürfen keine kommerzielle Interessen verfolgt werden. Die Geräte wurden z.T. mit zweckgebundenen Fördergeldern angeschafft und werden an der HNEE zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt. Eine Ausnahme bilden drittmittelfinanzierte Geräte.

(2) Die IT-Einrichtungen dürfen ausschließlich von den Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) zum Zweck des Studiums, der Lehre und Forschung sowie anderen dienstlichen Aufgaben genutzt werden. Die Nutzung durch Andere bedarf der Genehmigung durch die Hochschulleitung, durch die Dekan*innen der jeweiligen Fachbereiche, der Leitung der Hochschulbibliothek oder des IT-Servicezentrums (ITSZ). Der Nutzerkreis für öffentliche IT-Einrichtungen (z.B. Infoterminals) wird nicht eingeschränkt.

(3) Über den Zugang zum Campusnetzwerk einschließlich des WLAN-Zugangs entscheidend als letzte Instanz nach technischen Gesichtspunkten ausschließlich das IT-Servicezentrum. Aus triftigen Gründen kann der Zugang (auch kurzfristig) versagt werden (z.B. zum Schutz anderer Computer und Dienste vor Computerviren).


§ 2 Bedienungs- und Nutzungshinweise

(1) Aushänge, Bedienungs- und Nutzungshinweise zu den Geräten sind zu beachten. Die Geräte und Anschlüsse sind sorgsam zu behandeln. Beschädigungen, die die Nutzbarkeit eines Gerätes beeinträchtigen können, sind beim IT-Servicezentrum anzuzeigen. Fundsachen bei öffentlich zugänglichen Geräten sollten unbedingt vertraulich behandelt werden und müssen bei der für das Gerät verantwortlichen Stelle oder Einrichtung bzw. in der nächstgelegenen Verwaltungsabteilung des Fachbereiches oder der Hochschule abgegeben werden.


§ 3 Anmeldung und Kennwort

(1) Die Computer der HNEE und einige IT-Dienste erfordern in der Regel eine Anmeldung des Nutzers/der Nutzerin. Die Anmeldung darf nur mit dem persönlichen Anmeldenamen und dem Kennwort/Passwort erfolgen. Das Kennwort/Passwort muss geheim gehalten werden und darf nicht an andere weitergegeben werden.

(2) Das Kennwort muss eine Kombination von Buchstaben (groß und klein), Ziffern und Sonderzeichen sein, wobei 3 dieser 4 Kategorien enthalten sein müssen. Das Kennwort darf nicht den Kontonamen des Benutzers oder mehr als zwei Zeichen enthalten, die nacheinander im vollständigen Namen des Benutzers vorkommen und muss mindestens 7 Zeichen lang sein. Kennwörter verfallen nicht.

(3) ITSZ-Mitarbeiter*innen können in dringenden sicherheitsrelevanten Fällen eine sofortige Änderung des Kennwortes erzwingen.


§ 4 Account

(1) Der Account bzw. das Konto an der HNEE umfasst Anmeldename, Passwort, Datenspeicherplatz und ein Email-Postfach. Der Account wird bei Immatrikulation oder Einstellung personengebunden eingerichtet und bleibt bis zur Exmatrikulation bzw. Beendigung des Dienstverhältnisses und bis zu 180 Tage darüber hinaus erhalten. In begründeten Fällen kann das ITSZ diesen Zeitraum ausdehnen.

(2) Das Passwort, das wir Ihnen bei der Account-Einrichtung mitgeteilt haben, ist schnellst möglich zu ändern und geheim zu halten. Es darf nie an andere Personen weitergegeben oder bei Webseiten, die nicht auf „hnee.de“ enden, in Verbindung mit Ihrem Anmeldenamen verwendet werden.

(3) Das IT-Servicezentrum speichert alle zur Identifikation des Account-Inhabers und zum Betrieb der IT-Einrichtungen nötigen Daten in einer eigenen Datenbank. Ein Teil dieser Daten (Name, Email-Adresse, Telefon, Raum) wird für die Personensuche auf unserer Webseite benutzt. Sie können uns mitteilen, wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen.


§ 5 Essen und Trinken

(1) Essen an den Computern ist nicht gestattet. Das Trinken ist insoweit gestattet, dass ein Verschütten des Inhaltes ausgeschlossen werden kann. Das Mitbringen von Getränken oder Essen und das Ablegen bzw. Abstellen in der Nähe des Computers ist nur in geschlossenen oder standsicheren Behältnissen erlaubt. Die Maus sowie die Tastatur darf nur mit sauberen Fingern bedient werden. Verschmutzungen an Tischen und Geräten sind durch den/der Verursacher*in umgehend zu beseitigen.


§ 6 absolutes Rauchverbot

(1) In den Gebäuden, und damit auch in den Computerpools, ist das Rauchen und sonstige offene Feuer, z.B. in Form von Kerzen, untersagt.


§ 7 Software

(1) Es ist untersagt, auf den Computern der HNEE eigene Software zu installieren. Eine Veränderung der Software-Installation auf den Computern ist nicht gestattet. Es darf nur die Software genutzt werden, die lizenziert und vom ITSZ installiert wurde.

(2) In begründeten Fällen erhalten Mitarbeiter*innen vom ITSZ einen separaten Administrations-Account für den eigenen PC und dürfen eigene Software dazu installieren, sofern die Software legal erworben wurde und die Produktnutzungsrechte dem nicht widersprechen.

(3) Die Anfertigung von Kopien der auf HNEE-Computern installierten Software widerspricht den urheberrechtlichen Bestimmungen und den Lizenzverträgen, die von der HNEE eingegangen wurden. Die zur Verfügung stehende Software unterliegt dem Vervielfältigungsverbot des Urhebergesetzes. Eine Verletzung des Urheberrechts macht, sowohl nach den Bestimmungen des Urheberrechts als auch des Zivilrechts, schadenersatzpflichtig. Darüber hinaus wird sie strafrechtlich mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe verfolgt.

(4) Das Kopieren fremder (lizenzpflichtiger) Software mit Computern der HNEE ist unzulässig. Das Anfertigen sogenannter Raubkopien zieht, genau wie das anschließende Verbreiten solcher Kopien, die in Abs. 3 benannten Rechtsfolgen nach sich.


§ 8 Daten

(1) Die im Intranet der Hochschule zugänglichen Daten dürfen für Arbeiten im direkten Bezug zum Studium und anderen dienstlichen Aufgaben genutzt und kopiert werden. Die Weitergabe an Dritte, die Nutzung für andere oder kommerzielle Zwecke ist untersagt.

(2) Es obliegt der Hochschulleitung bzw. Hochschulverwaltung Ausnahmen festzulegen (beispielsweise für Drittmittelprojekte oder für Marketing-Maßnahmen der Hochschule).

(3) Liegen weitergehende Einschränkungen und Nutzungsbedingungen vor, so sind diese verbindlich. Alle entstehenden Produkte wie Berichte, Karten oder Internet-Seiten sind mit Angabe von Autor*in, Hochschul-Logo, Lehrveranstaltung oder Projekt zu versehen.

(4) Folgende Vorschriften und Gesetze sind von allen Angehörigen der Hochschule einzuhalten:


  • Bundes- und Landesdatenschutzgesetz (BDSG und LDSG)
  • Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
  • Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computersabotage (§ 303b StGB)
  • Computerbetrug (§ 263a StGB)
  • Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB)
  • Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
  • Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z.B. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software (§§ 106 ff. UrhG)
  • Datengeheimnis (§ 5 BDSG)


(5) Die bei der Nutzung der IT-Einrichtungen und -Dienste der HNEE anfallenden Protokoll-Daten über Aktivitäten der Nutzer*innen werden nur insoweit aufbewahrt und zeitweise gespeichert, wie es für den technischen Betrieb und die Fehlersuche sinnvoll ist. Die Weitergabe an Dritte ist hierbei ausgeschlossen.


§ 9 Benutzung des Internets

(1) Das Internet ist in der HNEE nur zum Zwecke des Studiums, der Forschung und Lehre sowie anderen dienstlichen Aufgaben zu nutzen. Das Laden von Software oder anderen Dateien sind immer die jeweiligen Lizenzbestimmungen und Produktnutzungsrechte der (Software)-Hersteller sind zu beachten. Das Verwenden und Weiterverbreiten von Bildern von fremden Internetseiten für eigene Publikationen oder Webseiten ist untersagt und kann zu hohen Geldstrafen führen, es sei denn der/die Urheber*in stimmt dem zu.

(2) Der Zugriff auf pornografische oder politisch radikale Internetinhalte ist verboten. Die Verbreitung von gewaltverherrlichenden, pornographischen, rassistischen und volksverhetzenden Darstellungen in Bild, Ton und Schrift ist untersagt. Auf die Vorschriften der §§ 130, 131 und 184 des StGB wird ausdrücklich verwiesen. Gleiches gilt für Inhalte, die das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können.

(3) Bei Verdacht auf Virengefahr, Datenspionage oder anderer Umstände, die die Sicherheit der IT-Einrichtungen der HNEE betreffen, ist unverzüglich ein Vorgesetzter oder das ITSZ zu informieren.


§ 10 Email-Dienst

(1) In der Regel ist mit jedem Account ein persönliches Email-Postfach verbunden, zu welchem mindestens 2 Emailadressen gehören (vorname.nachname@hnee.de und anmeldename@hnee.de). Bei der Benutzung unseres Email-Dienstes wird immer der volle Name des Absenders übermittelt.

(2) Die Kommunikation der Hochschulleitung bzw. -verwaltung erfolgt, wann immer möglich, über Email und Ihr HNE-Emailpostfach. Da es sich dabei oftmals um studienrelevante oder dienstlich relevante Inhalte handelt, sind Sie verpflichtet, regelmäßig ihre Emails zu lesen.

(3) Die Übertragung erfolgt in der HNEE und im Internet unverschlüsselt, wenn nicht selbst für eine Verschlüsselung des Inhalts gesorgt wird. Eingehende Emails werden automatisch nach bestimmten Schlüsselwörtern oder Merkmalen gescannt und klassifiziert (Spam-Filter). Der Spamfilter ist ein selbstlernendes System und speichert gegebenenfalls aus technischen Gründen Emailadressen und Emails für eine gewisse Zeit ab. Mitunter werden Emails beim Empfang zurückgewiesen und der Absender erhält eine Benachrichtigung. Eine automatische Löschung wird nicht vorgenommen.

(4) Mit der Nutzung Ihres Email-Postfaches zur externen Kommunikation agieren Sie als Angehöriger der HNEE und sind daher angehalten, die Nutzung im Sinne des Leitbildes der Hochschule verantwortungsvoll zu gestalten. Emails mit rassistischen, diskriminierenden sowie beleidigenden Inhalten sind nicht gestattet.

(5) Dienstliche Emails sind am Ende mit einer Signatur zu versehen, folgende Angaben bzw. Kontaktmöglichkeiten enthalten muss:

· Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde

· Fachbereich bzw. Abteilung

· Stadtcampus oder Waldcampus, Haus ?, Raum ?

· Adresse (Schicklerstraße 5 oder Alfred-Möller-Str. 1)

· 16225 Eberswalde

· Telefonnummer

· Faxnummer (wenn vorhanden)

· E-Mail-Adresse

· www.hnee.de (oder spezifische Website)

(6) Die Hochschulleitung kann zu Marketingzwecken entscheiden, an jede ausgehende E-Mail einen feststehenden Text anzuhängen.

(7) Vom ITSZ zur Verfügung gestellte E-Mail-Verteilerlisten werden teilweise automatisch generiert und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu jedem Zeitpunkt. Einige E-Mail-Verteilerlisten sind auf einen bestimmten Nutzerkreis beschränkt oder erlauben nur E-Mails bis zu einer bestimmten Größe zu versenden.

(8) Die maximale Größe eingehender Emails ist auf 10 MB beschränkt.


§ 11 Festplattenspeicherplatz

(1) Der auf zentralen Servern bzw. Storage zur Verfügung gestellte Festplattenspeicherplatz (Laufwerk P, Austauschverzeichnisse, Cloudspeicher, Lernräume auf Emma+, Email-Postfach) ist allgemein bzw. nutzerspezifisch beschränkt. Die Größe des verfügbaren Festplattenspeicherplatzes kann i.d.R. vom ITSZ angepasst werden. In Einzelfällen (Abschlussarbeit, etc.) kann das persönliche Kontingent auf formlosen Antrag erhöht werden. Andere nicht beschränkte Speicher sollten sparsam genutzt werden.

(2) Alte und vermeintlich ungenutzte Daten im Austauschverzeichnis können ohne Benachrichtigung von den Administrator*innen entfernt werden, nachdem die im Ordnernamen kenntlich gemachte Speicherdauer überschritten wurde.


§ 12 Technische Probleme

(1) Die Computer in den Pools dürfen nicht entfernt und umgestellt werden. Das kann zu Schäden an den Festplatten, den Verbindungskabeln oder auch am Netzwerk führen.

(2) Bei technischen Problemen an IT-Einrichtungen ist unverzüglich der/die jeweilige Verantwortliche, der/die Vorgesetzte oder das ITSZ zu kontaktieren (z.B. per Email: itsz@hnee.de.) Bei Rauchentwicklung oder brenzligem Geruch ist darüber hinaus sofort das Gerät vom Netz zu trennen.


§ 13 Abschalten der Computer

(1) Der- bzw. diejenige, welche*r einen Computerpool als Letzte*r verlässt, hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Computer ausgeschaltet sind. Fenster und Türen der genutzten Räume sind zu schließen.


§ 14 Chipkarte

(1) Bei Räumen mit Chipkarten-Zugang ist darauf zu achten, dass die Tür immer verschlossen ist. Die Chipkarte darf nicht weitergegeben und von anderen Personen benutzt werden. Weiterhin ist es nicht gestattet, anderen Personen den Zutritt zu gestatten, welche sich selbst keinen Zutritt zum Computerpool verschaffen können. Die Benutzung der Chipkarte wird elektronisch protokolliert.


§ 15 Sicherung der Dateien

(1) Für die Sicherung wichtiger persönlicher Daten ist jeder selbst verantwortlich. Insbesondere bei einer Datenspeicherung auf lokalen Festplatten (z.B. C:) übernimmt das ITSZ keinerlei Verantwortung für die Datensicherung. Das ITSZ trifft soweit möglich und vertretbar technische Vorkehrungen, Daten, die auf zentralen Server bzw. Storage liegen, zu schützen und zu sichern. Trotzdem kann das ITSZ keinen hundertprozentigen Schutz der servergespeicherten Daten garantieren, insofern, dass ein erreichter Bearbeitungsstand nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt wiederhergestellt werden kann. Muss auf ältere Sicherungen zurückgegriffen werden, ist u.U. Datenverlust möglich. In der Regel werden jedoch von vielen Daten mehrmals täglich sogenannte Snapshot-Sicherungen erstellt.


§ 16 Sonstige Regelungen

(1) Die Mitarbeiter*innen des ITSZ sind weisungsberechtigt gegenüber den Benutzer*innen der Computerpools und den Benutzer*innen der vom ITSZ verwalteten zentralen technischen Systeme und Dienste.

(2) Verwarnungen können mündlich oder per Email erfolgen. Sollten diese wiederholt missachtet werden, kann die bzw. der Benutzer*in, im Interesse der HNEE, befristet oder dauerhaft, von der Nutzung der Computerpools und/oder der zentralen technischen Systeme und Dienste ausgeschlossen oder in der Nutzung eingeschränkt werden.

(3) Bei schweren Verstößen gegen die Benutzerordnung wird der bzw. die Dekan*in des jeweiligen Fachbereichs bzw. die Leitung der jeweiligen Struktureinheit informiert. Im Wiederholungsfall kann bei studentischen Nutzer*innen die Exmatrikulation erfolgen.


§ 17 Inkrafttreten

(1) Diese Benutzerordnung des IT-Servicezentrums der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in der amtlichen Bekanntmachung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde in Kraft.

Diese Benutzerordnung gilt ab dem 19.11.2015